Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der Heldenschmiede GmbH für die Software-as-a-Service-Anwendung ShiftBar · Stand: 21. Juli 2026
Anbieter: Heldenschmiede GmbH, Weinstraße 44, 67146 Deidesheim, HRB 65088 (AG Ludwigshafen), USt-IdNr. DE276635498, vertreten durch den Geschäftsführer Dennis Hofmann ("Anbieter").
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese AGB gelten für die entgeltliche Bereitstellung der webbasierten Software ShiftBar (Software as a Service) zur Dienstplanung, Arbeitszeiterfassung, Personal- und Betriebsorganisation für die Gastronomie durch den Anbieter an den Kunden.
(2) Der Anbieter schließt Verträge ausschließlich mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern (§ 13 BGB) sind ausgeschlossen.
(3) Abweichenden oder entgegenstehenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird widersprochen; sie werden nur bei ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Anbieters Vertragsbestandteil.
§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungen
(1) Der Anbieter stellt dem Kunden ShiftBar während der Vertragslaufzeit über das Internet zur Nutzung bereit (Zugriff über app.shiftbar.de). ShiftBar ist eine Web-Anwendung (Progressive Web App), die im Browser auf Smartphone, Tablet und PC läuft; ein separater Download über App Stores ist nicht erforderlich.
(2) Der konkrete Funktionsumfang richtet sich nach der vom Kunden gebuchten Stufe (§ 3) und nach der jeweils aktuellen Leistungsbeschreibung des Anbieters. Kernfunktionen sind insbesondere Dienstplanung, Verfügbarkeits- und Schichtverwaltung, Schichttausch, Zeiterfassung, Mitarbeiter-Stammdaten und digitale Verträge sowie Funktionen zur Betriebsorganisation und HACCP-Eigenkontrolle.
(3) Vertragstyp ist ein Mietvertrag über Software (§§ 535 ff. BGB) für die Dauer der Überlassung; hinzu treten dienstvertragliche Elemente (Betrieb/Support). Ein Anspruch auf Überlassung des Quellcodes oder auf Installation der Software beim Kunden besteht nicht.
(4) Leistungsbeschreibungen stellen keine Beschaffenheitsgarantie dar. Eine Garantie wird nur übernommen, wenn sie ausdrücklich und schriftlich als solche bezeichnet ist.
(5) Der Anbieter entwickelt ShiftBar fortlaufend weiter und kann Funktionen ändern, ergänzen oder ersetzen, solange der vertraglich geschuldete Kernnutzen erhalten bleibt.
§ 3 Preise und Stufen
(1) Alle Preise verstehen sich netto zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Abrechnung erfolgt pro Betrieb (Organisation) und Monat, nicht pro Mitarbeiter. Es gelten die auf shiftbar.de ausgewiesenen Preise der jeweils gebuchten Stufe und Betriebsgröße.
(2) Zum Stand dieser AGB gelten folgende monatliche Netto-Entgelte je nach Betriebsgröße (bis 15 / 16–30 / 31–50 Mitarbeiter):
| Stufe | bis 15 | 16–30 | 31–50 |
|---|---|---|---|
| Basis | 29 € | 45 € | 69 € |
| Profi | 59 € | 89 € | 129 € |
| Premium | 99 € | 149 € | 219 € |
Für Betriebe ab 50 Mitarbeitern oder mit mehreren Standorten erfolgt die Bepreisung nach individueller Vereinbarung.
(3) Abrechnung: Die laufenden Entgelte sind monatlich im Voraus fällig.
(4) Optionale Jahresvorkasse: Wird eine Stufe im Voraus für zwölf Monate bezahlt, sind nur zehn Monatsentgelte zu entrichten (zwei Freimonate); die Nutzung erfolgt für zwölf Monate. Eine anteilige Rückerstattung bei vorzeitiger Beendigung durch den Kunden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
(5) Die Zahlungsabwicklung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe per SEPA-Lastschrift oder Kreditkarte; der Kunde erteilt hierfür das erforderliche Mandat.
(6) Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, nach Ankündigung und Ablauf einer angemessenen Frist den Zugang zu ShiftBar ganz oder teilweise zu sperren. Verzugszinsen und Mahnkosten nach den gesetzlichen Vorschriften für Unternehmer bleiben vorbehalten. Der Kunde bleibt zur Zahlung der Entgelte für den Sperrzeitraum verpflichtet.
§ 4 Preisanpassung
Der Anbieter ist berechtigt, die laufenden Entgelte höchstens einmal pro Kalenderjahr mit einer Ankündigungsfrist von sechs Wochen in Textform anzupassen. Im Falle einer Erhöhung steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zum Wirksamkeitszeitpunkt der Anpassung zu.
§ 5 Vertragsschluss und Testphase
(1) Der Vertrag kommt durch Bestellung des Kunden und Bestätigung des Anbieters in Textform oder durch Freischaltung des kostenpflichtigen Zugangs zustande.
(2) Der Anbieter kann eine kostenlose, unverbindliche Testphase anbieten. Zu Demonstrationszwecken angelegte Betriebe können nach kurzer Zeit automatisch gelöscht werden; ein Anspruch auf Erhalt der in der Demo eingegebenen Daten besteht nicht.
§ 6 Verfügbarkeit, Betrieb und Wartung
(1) Der Anbieter betreibt ShiftBar auf Servern in Deutschland einschließlich Transportverschlüsselung (TLS/HTTPS) und regelmäßiger Datensicherung.
(2) Der Anbieter erbringt die Bereitstellung nach bestem Bemühen im Rahmen des Standes der Technik. Ein bestimmtes Verfügbarkeitsniveau (Service-Level/SLA) wird nicht zugesichert, sofern nicht ausdrücklich und gesondert schriftlich vereinbart. Von der Verfügbarkeit ausgenommen sind angekündigte Wartungsfenster sowie Störungen außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters (insbesondere höhere Gewalt, Störungen bei Vorlieferanten und Betreibern der Infrastruktur, Internetstörungen).
(3) Der Anbieter ist berechtigt, notwendige Wartungs-, Aktualisierungs- und Sicherungsarbeiten durchzuführen und ShiftBar hierfür vorübergehend einzuschränken; planbare Arbeiten werden nach Möglichkeit in nutzungsschwache Zeiten gelegt und, soweit zumutbar, angekündigt.
§ 7 Nutzungsrechte
(1) Der Anbieter räumt dem Kunden für die Dauer des Vertrags ein einfaches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht ein, ShiftBar bestimmungsgemäß über das Internet für den eigenen Geschäftsbetrieb zu nutzen.
(2) Der Kunde darf ShiftBar nur im vertraglich vereinbarten Umfang nutzen und Dritten nicht außerhalb seines Betriebs zugänglich machen. Berechtigte Nutzer sind die Inhaber, Führungskräfte und Beschäftigten des Kunden.
(3) An der Software, ihren zugrundeliegenden Frameworks, Bibliotheken und Komponenten verbleiben sämtliche Rechte beim Anbieter bzw. den jeweiligen Lizenzgebern.
§ 8 Daten des Kunden, Datenexport und Datenschutz
(1) Datenhoheit: Die vom Kunden und dessen Beschäftigten in ShiftBar eingestellten Daten sowie die dabei entstehenden Daten (z. B. Zeiterfassung) sind Daten des Kunden. Der Anbieter nutzt diese Daten ausschließlich zur Vertragserfüllung und nicht für eigene Zwecke.
(2) Auftragsverarbeitung: Da der Anbieter im Rahmen von ShiftBar personenbezogene Daten (insbesondere Personaldaten der Beschäftigten des Kunden) im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO ab (gesonderte Anlage "AVV ShiftBar"). Der Kunde ist datenschutzrechtlich Verantwortlicher, der Anbieter Auftragsverarbeiter.
(3) Besondere Datenkategorien: Der Kunde ist sich bewusst, dass ShiftBar die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten (Art. 9 DSGVO, z. B. Konfession zur Kirchensteuer, Angaben zur Schwerbehinderung, Krankmeldungen) ermöglicht, und ist für das Vorliegen einer entsprechenden Rechtsgrundlage verantwortlich (Näheres im AVV).
(4) Sub-Dienstleister: Der Anbieter setzt zur Leistungserbringung Unterauftragsverarbeiter ein (u. a. den Hosting-Dienstleister und einen E-Mail-Versanddienst); Näheres regelt der AVV.
(5) Datenexport und Löschung bei Vertragsende: Bei Beendigung des Vertrags stellt der Anbieter dem Kunden auf Wunsch einen Export der Kundendaten in einem gängigen, strukturierten Format bereit und löscht anschließend die Daten nach Maßgabe des AVV, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
§ 9 Pflichten und Verantwortlichkeit des Kunden
(1) Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit der von ihm veranlassten Datenverarbeitung verantwortlich, insbesondere für das Vorliegen der erforderlichen Rechtsgrundlagen und die Erfüllung der Informationspflichten gegenüber seinen Beschäftigten.
(2) Der Kunde hält Zugangsdaten geheim, vergibt Nutzerrollen sorgfältig und sorgt für die zumutbare Sicherung der von ihm genutzten Endgeräte.
(3) Der Kunde nutzt ShiftBar nicht rechtswidrig und stellt keine rechtswidrigen Inhalte ein.
(4) Der Kunde stellt den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter (einschließlich seiner Beschäftigten) frei, die auf einer von ihm zu verantwortenden rechtswidrigen oder vertragswidrigen Nutzung von ShiftBar beruhen, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung.
§ 10 Gewährleistung
(1) Der Anbieter gewährleistet, dass ShiftBar während der Vertragslaufzeit im Wesentlichen der jeweils aktuellen Leistungsbeschreibung entspricht. Es gelten die mietrechtlichen Vorschriften mit der Maßgabe, dass eine verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB) ausgeschlossen ist.
(2) Der Kunde zeigt Mängel unverzüglich in Textform an. Der Anbieter beseitigt Mängel innerhalb angemessener Frist.
(3) Eine unerhebliche Minderung der Tauglichkeit bleibt außer Betracht.
§ 11 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, im Rahmen einer übernommenen Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn und Datenverluste, soweit der Kunde nicht für eigene zumutbare Datensicherung gesorgt hat.
(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
§ 12 Laufzeit und Kündigung
(1) Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit und ist von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende kündbar (monatlich kündbar). Bei Buchung mit Jahresvorkasse (§ 3 Abs. 4) endet der vorausbezahlte Zeitraum nicht vorzeitig; eine ordentliche Kündigung wird zum Ende des jeweils bezahlten Zwölfmonatszeitraums wirksam.
(2) Kündigungen bedürfen der Textform (E-Mail genügt).
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für den Anbieter liegt insbesondere bei erheblichem Zahlungsverzug oder erheblicher vertragswidriger Nutzung vor.
(4) Mit Beendigung des Vertrags endet das Nutzungsrecht; der Zugang wird deaktiviert. Für Datenexport und Löschung gilt § 8 Abs. 5 und der AVV.
§ 13 Support
Der Anbieter leistet Anwendersupport per E-Mail zu den üblichen Geschäftszeiten. Eine bestimmte Reaktions- oder Wiederherstellungszeit wird nicht zugesichert, sofern nicht gesondert vereinbart.
§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz des Anbieters, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(3) Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform. Es gibt keine mündlichen Nebenabreden.
(4) Der Anbieter kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern; Änderungen werden dem Kunden in Textform mit einer Frist von sechs Wochen vor Wirksamwerden mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von sechs Wochen und nutzt er ShiftBar weiter, gelten die geänderten AGB als angenommen; hierauf wird in der Mitteilung gesondert hingewiesen. Andernfalls kann jede Partei zum Wirksamkeitszeitpunkt kündigen.
(5) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.